Wichtige Leistungen und Begriffe Krankenhauszusatzversicherungen
Auf unseren Seiten zu den Tarifen, haben wir neben den Leistungen und Testergebnissen auch jeweils die Versicherungsbedingungen eingefügt. Diese enthalten häufig Begriffe und Leistungsbeschreibungen die nicht jeder kennt. Hier erklären wir wichtige Inhalte der stationären Zusatzversicherung.
1. Chefarztbehandlung
Die Chefarztbehandlung gehört zu den ärztlichen Wahlleistungen. Liegt keine vertragliche Wahlleistung vor, so entscheidet die Klinik über die Auswahl des Arztes. Wichtig ist die Chefarztbehandlung, wenn es darum geht einen Spezialisten für das eigene Krankenbild zu wählen.
2. Wahlleistungen
Als Wahlleistungen im Krankenhaus gelten Leistungen, die medizinisch nicht notwendig sind. Solche Zusatzleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Wer diese zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus jedoch beziehen möchte, muss diese selbst bezahlen oder über die Krankenhauszusatzversicherung erhalten.
Überblick Wahlleistungen:
Unterbringung
- Unterbringung im 1- oder 2-Bett Zimmer
- Internetanschluss
- Wahlverpflegung
- Mitaufnahme eines Partners
- Fernsehen am Bett
Versorgung mit medizinischen Extras
- Schönheitsoperationen
- Erweiterte Laborleistungen
- Alternativleistungen
Behandlung durch Wahlärzte
- Chefärzte des Krankenhauses
3. Höchstsatz Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die GOÄ bestimmt die Abrechnung von ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Das bedeutet hier, dass Ärzte und Ärztinnen Privatleistungen über diese Gebührenordnung abrechnen. Die Gebühren für Leistungen können sich nach der Gebührenordnung, je nach Komplexitätsgrad erhöhen. Bei Spezialbehandlungen können die Höchstsätze auch überschritten werden. Hier ist es wichtig, dass eine Krankenhauszusatzversicherung auch diese Kosten über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte übernimmt.
4. Medizinisch notwendige Behandlung
Medizinisch notwendig sind Behandlungen und Methoden, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbar sind. Üblicherweise werden zunächst ausschließlich die sogenannten notwendigen Behandlungen von den Kassen übernommen. Wer also eine nicht notwendige Beauty Operation in Anspruch nehmen möchte, kann eher nicht darauf hoffen die Kosten für die Unterbringung im Einzelzimmer erstattet zu bekommen.
5. Mehrkosten
Mehrkosten sind praktisch alle Kosten die noch verbleiben, wenn die gesetzliche Kasse bereits geleistet hat.
6. Privatklinik
Mit Privatkliniken sind Krankenhäuser gemeint, die ohne Krankenkassenzulassung leisten. Wer eine solche Klinik aufsuchen möchte, sollte unbedingt zuvor die Versicherungsbedingungen seiner Krankenkasse sich ansehen und auch ob die Krankenhauszusatzversicherung hier infrage kommt. Im Zweifel lässt man sich von der Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung schriftlich zusichern, dass die Kosten getragen werden. Ansonsten kann es sehr teuer werden.
Merkmale gute Krankenhauszusatzversicherungen
Gute Tarife für die Krankenzusatzversicherung bieten idealerweise eine Reihe von Merkmalen:
1. Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit
Tarife ohne Wartezeit können sofort Leistungen erbringen. Bei Tarifen mit Wartezeit beginnt der Versicherungsschutz der vereinbarten Leistungen in der Regel erst nach 3 Monaten.
2. Anzeigepflicht und Leistungszusage
Einige Krankenhauszusatzversicherungen verlangen Vorab-Genehmigungen für Leistungen. Daneben können auch Fristen für die Meldung eines Krankenhausaufenthaltes verlangt werden. Hierbei kann das Risiko bestehen, dass Versicherer die Genehmigung für Leistungen verweigern oder Leistungen kürzen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden. Für Versicherte kann beides sich nachteilig auswirken. Daher ergibt es Sinn dies in die Abwägung für einen bestimmten Tarif mit einzubeziehen.
3. Erstattungen auch über den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung
Vorteilhaft bei einer guten Krankenhauszusatzversicherung sind Erstattungen die über den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung hinausgehen. Idealerweise wird auch in den Versicherungsbedingungen keine Begrenzung genannt.
4. Generelle Leistungseinschränkungen
Leistungsbeschränkungen können zur Anwendung kommen, damit ein Tarif günstiger angeboten werden kann. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein. Insbesondere wenn es heißt, dass privatärztliche Leistungen nur erbracht werden, wenn es sich um einen Unfall handelt.
5. Freie Arztwahl
Häufig ist die Behandlung durch Chefärzte und Chefärztinnen ein Beweggrund für die Wahl eines Tarifes. Darunter fallen auch Ärzte die als Spezialisten gelten. Tarife die gesondert berechenbare ärztliche Leistungen zu 100 % bedienen, sind hier vorteilhaft. Dadurch werden alle Ärzte und Ärztinnen eines Krankenhauses abgedeckt. Darüber hinaus ist es gut, wenn auch Belegärzte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind. So können auch diese im Versicherungsfall leisten.
6. Freie Krankenhauswahl bei Krankenhauszusatzversicherungen
Die freie Wahl des Krankenhauses ist bei den meisten Krankenhauszusatzversicherungen enthalten (Ausnahme Tarife ohne Gesundheitsfragen). Wer sich in Privatkliniken behandeln lassen möchte, sollte hier zuvor mit der jeweiligen Krankenzusatzversicherung in Kontakt treten, um eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme zu erhalten. Insbesondere bei Spezialkliniken oder gemischten Anstalten ist eine Abdeckung durch den jeweiligen Tarif noch mal direkt zu prüfen. Sollte dies nicht aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen, so ist auch hier die Kontaktaufnahme angeraten.
7. Ambulante Operationen und Eingriffe
Viele Tarife für die Krankenzusatzversicherung übernehmen auch ambulante Eingriffe. Das ist insbesondere vorteilhaft, da dann das Krankenhaus nach der Operation wieder verlassen werden kann und ein längerer Aufenthalt vermieden wird.
8. Krankenhauszusatzversicherungen mit Auslandsreisekrankenversicherung
Tarife, bei denen eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung automatisch in den Leistungen eingeschlossen sind, können sinnvoll für Versicherte sein, die häufig im Ausland unterwegs sind.
Erstattungen sichern: Kommunikation mit der Versicherung
Für Versicherte ist es empfehlenswert vor der Leistungserbringung mit der Versicherung in Kontakt zu treten. Dies ist umso wichtiger, wenn es sich um Spezialleistungen handelt. Aber auch bei Krankenhausaufenthalten die einen längerer Zeitraum vermuten lassen.
Die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus beträgt in Deutschland übrigens etwa sieben Tage. Wer eine Privatklinik aufsuchen möchte, ist ebenfalls gut beraten, sich vorher eine schriftliche Bestätigung zur Leistungsübernahme durch den Versicherer einzuholen. Eine offene Kommunikation mit dem Versicherer sorgt dafür, dass man idealerweise nicht überrascht wird, wenn die Versicherung nicht leisten möchte.
Krankenhauszusatzversicherung – Was ist zu tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Üblicherweise stellt das Krankenhaus eine Rechnung über die gewährten Leistungen aus. Diese Rechnung sollte zeitnah der Krankenzusatzversicherung zugesendet werden. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu behalten ist ratsam. Sofern der Versicherer die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abrechnet, muss nichts unternommen werden.
Tipp Rooming-In bei Krankenhauszusatzversicherungen für Kinder: Wer eine stationäre Zusatzversicherung für sein Kind abschließt, sollte auf Rooming-In achten. Dadurch haben sie als Elternteil die Möglichkeit im selben Zimmer oder in direkter Umgebung zu ihrem Kind untergebracht zu werden.