LKH Tarif 400

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Die LKH gehört zu den größten deutschen Anbietern von Tarifen für die private Krankenversicherung. Ihre Tariflandschaft gilt als übersichtlich und gut strukturiert und somit auch als gut verständlich. Zu den größten Versicherungsgruppen der LKH zählen Ärzte und Angestellte, aber auch Selbständige.

Mit dem LKH Tarif 400 spricht die Versicherung gesetzlich Versicherte an, die die Absicherung ihrer Krankenkasse im stationären Bereich erweitern möchten. Ziel ist es dadurch eine Versorgung auf dem Niveau von Privatversicherten zu erreichen.

Leistungen LKH Tarif 400LKH Tarif 400 Stationäre Zusatzversicherung

Der LKH Tarif 400 sieht die Übernahme von Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Daneben werden auch die Kosten für die Behandlung durch einen Chefarzt übernommen. Die Leistungen gelten bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Darüber hinaus wird aber auch zuvor und danach geleistet, sodass auch Vorabuntersuchungen und Nachsorgetermine im Versicherungsschutz abgedeckt sind. Gezahlt werden die Kosten für die Unterbringung und für die Verpflegung.

Die vorgesehenen Kostenerstattungen gelten für folgende Bereiche:

  • Ärztliche Leistungen wie Behandlungen und Visiten
  • Operationen
  • Untersuchungen im Labor
  • Die Erstellung von Röntgenaufnahmen
  • Nachtwachen
  • Der Anschluss an eine Herz-Lungen-Maschine
  • Der Anschluss an eine künstliche Nier
  • Das Einbringen eines Herzschrittmachers
  • Sowie die nötigen Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel

KrankenhaustransportKrankenhauswahl

Der Transport ins nächste Krankenhaus ist bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern erstattungsfähig. Damit ist sichergestellt, dass der Versicherte seine Kosten auch bei einer weiten Anreise ins Krankenhaus nicht selbst zahlen muss. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für diesen Transport durch den Versicherer ist der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Hierbei gilt jedoch, dass keine andere Art des Transports infrage kommt.

Erstattungen

Erstattet werden 100 Prozent der Kosten, sofern die gesetzliche Krankenkasse ihre Vorleistungen bereits erbracht hat. Falls die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet oder falls ihre Leistungen vom Versicherten nicht in Anspruch genommen werden, gilt ein Höchstsatz für Erstattungen von 60 Prozent. Mit dieser Regelung sorgt der Versicherer dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse den ihr zufallenden Anteil an Leistungen übernimmt. Anderenfalls müsste der Versicherte einen erheblichen Anteil aus eigener Tasche bezahlen.

KrankenhaustagegeldTagegeld

Verzichtet der Versicherte auf seinen Anspruch auf die Wahlleistungen, erhält er als Ersatz ein Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld beträgt pro Tag im Krankenhaus 18 Euro, sofern auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichtet wird. Falls die versicherten ärztlichen Leistungen nicht erbracht werden, zahlt der Versicherer als Ersatz für jeden Tag im Krankenhaus einen Betrag von 27 Euro.

Falls der Versicherte auf alle Wahlleistungen verzichtet und weder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nutzt noch sich vom Chefarzt behandeln lässt, erhält er für jeden Tag eine Ersatzleistung von 45 Euro. Damit kann der Versicherte bei jedem Aufenthalt wählen, welche Wahlleistungen er in Anspruch nehmen möchte.

Testergebnis LKH Tarif 400

Der Tarif 400 wurde im Test von Stiftung Warentest im Juli 2020 genau geprüft. Er kam in der Kategorie der Tarife mit Leistungen für die Unterbringung im Einbettzimmer und für die Behandlung durch den Chefarzt auf einen Platz im vorderen Drittel. Damit erhielt der LKH Tarif 400 durchgehend bessere Bewertungen als viele andere Tarife.

Für die LKH als Gesellschaft spricht unter anderem ihre finanzielle Stärke. Sie ist ein guter Anhaltspunkt dafür, dass sich zukünftige Beitragssteigerungen in einem überschaubaren Rahmen halten sollten. Aufgrund dieser Stärke und der positiven Testergebnisse ist der Tarif der LKH für einen unabhängigen Vergleich der stationären Zusatzversicherung ohne Bedenken zu empfehlen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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